Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre bis 2023/2024Schuljahr 2022/23
Freitag, den 17.02.2023 (Freitag vor Rosenmontag)
Schuljahr 2023/24
Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2016/17, 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
|